ABLAUF
Eine Psychotherapie lebt von der Beziehung zwischen Therapeutin und Patient. Deshalb nehmen wir uns 5 Stunden Zeit, um einander kennen zu lernen und zu überprüfen, ob eine Therapie notwendig und sinnvoll ist und ob die Chemie zwischen uns stimmt. Wenn wir diese Fragen mit "JA" beantworten können und Du das möchtest, können wir loslegen.
In wöchentlichen Therapiestunden (à 50 Minuten) arbeiten wir gemeinsam daran, dass es Dir wieder besser geht.
Mit Deiner regelmäßigen und zuverlässigen Teilnahme und Mitarbeit und der Motivation, etwas verändern zu wollen, wirkt Psychotherapie. Das gilt übrigens auch für deine Eltern.
Auch kann es sinnvoll sein, dass ich mich mit anderen Ärzten (z.B. Kinder- und Jugendpsychiatern), Schulen, Kindergärten oder Einrichtungen der Jugendhilfe vernetze.
Psychotherapie unterliegt der Schweigepflicht! Die Einwilligung der Eltern bzw. des Jugendlichen ist also zwingende Voraussetzung dafür.
Ab dem 15. Lebenjahr kann eine Psychotherapie auch ohne die Einwilligung und das Wissen der Eltern begonnen werden.
LEISTUNGSSPEKTRUM
Die psychotherapeutische Beratung, Diagnostik und Behandlung umfasst das gesamte Spektrum kinder- und jugendpsychiatrischer Störungen.
- Frühkindliche Regulationsstörungen (exzessives Schreien, Schlaf- und Fütterstörungen)
- Aufmerksamkeitsstörungen (ADS, ADHS)
- Störungen des Sozialverhaltens (u.a. oppositionelles Verhalten, Aggressivität)
- Ausscheidungsstörungen (z.B. Einnässen, Einkoten)
- Psychosomatische Beschwerden (z.B. Kopf- und Bauchschmerzen)
- Schlafstörungen
- Anpassungsstörungen (z.B. nach der Trennung der Eltern, Tod einer Bezugsperson, Umzug, Schulwechsel)
- Posttraumtische Belastungsstörungen
- Depressionen (u.a. Niedergeschlagenheit, Interessensverlust, sozialer Rückzug, Antriebslosigkeit)
- Ängste (z.B. Trennungsangst, Leistungsangst, soziale Ängste, spezifische Phobien)
- Essstörungen (z.B. Magersucht, Bulemie)
- Zwänge (Zwangshandlungen, Zwangsgedanken)
- Ticstörungen (z.B. Blinzeln, Kopfschütteln, Räuspern, Tourette-Syndrom)
- Selbstverletzendes Verhalten (z.B. Ritzen)
- Persönlichkeitsstörungen (z.B. Borderline)
FINANZIERUNG
- Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Behandlung. Nach der diagnostischen Phase wird ein Antrag auf Kurzzeittherapie (24 Einzelstunden und 6 Stunden mit Bezugspersonen) oder ein Antrag auf Langzeittherapie (60 Einzelstunden und 15 Stunden mit Bezugspersonen) gestellt.
Die Behandlung kann bei Bedarf auch verlängert werden (maximal 80 Einzelstunden und 20 Stunden mit Bezugspersonen).
- Mit privat Versicherte informieren sich bei ihrer jeweiligen Versicherung, welche Konditionen dort für die psychotherapeutische Behandlung bestehen und setzen sich bitte mit mir in Verbindung um den weiteren Ablauf zu klären.